Brandschutz aus Oberhausen
Rauchwarnmelder für große Wohnungsbestände
Montage, jährliche Prüfung nach DIN 14676 und der Tausch nach zehn Jahren. Für Wohnungsgenossenschaften, Hausverwaltungen und große Eigentümer.
- Partner von Ei Electronics
- Protokoll für jede Wohnung
- Einsatz in NRW und bundesweit
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Ei Electronics Ei650
Was wir an Ihre Decken schrauben
VdS- und Q-geprüft nach EN 14604. Im Betrieb blinkt keine LED, der Melder stört also auch im Schlafzimmer nicht.

- 01
Easy-Press-Knopf
Test und Stummschaltung mit einem Druck, auch vom Boden aus bedienbar.
- 02
Rauchkammer
Streulichtprinzip mit Verschmutzungskompensation. Das senkt die Zahl der Fehlalarme.
- 03
Signalgeber
Mindestens 85 dB(A) im Alarm. Beim Test schwillt der Ton langsam an.
- 04
Lithiumbatterie
3 Volt, fest eingebaut, für mindestens zehn Jahre. Kein Batteriewechsel.
- 05
Montagesockel
Mit Dübel und Schraube an der Decke. Hält die ganze Laufzeit.
Zehn Jahre hält er.Dann tauschen wir ihn.
Scrollen: Aufbau ansehen- Partner von Ei ElectronicsMelder Ei650, VdS- und Q-geprüft
- Nach DIN 14676Planung, Montage, Prüfung
- Protokoll je WohnungNachweis für Versicherung und Behörde
- NRW und bundesweitSitz in Oberhausen
- BetriebshaftpflichtVersichert für jeden Einsatz
Rauchmelderpflicht NRW
2016 wurde nachgerüstet. 2026 läuft die Zeit ab.
Ein Rauchwarnmelder hält zehn Jahre. In Nordrhein-Westfalen mussten alle Bestandswohnungen bis Ende 2016 ausgestattet sein. Diese Melder erreichen jetzt das Ende ihrer Laufzeit. Wer rechtzeitig plant, tauscht einmal pro Liegenschaft statt Wohnung für Wohnung, wenn es piept.
- 20131. April 2013
Pflicht im Neubau
Neue Wohnungen in NRW brauchen Rauchwarnmelder in Schlafräumen, Kinderzimmern und Fluren.
- 201631. Dezember 2016
Frist für den Bestand
Bis hierhin mussten alle bestehenden Wohnungen nachgerüstet sein. In vielen Beständen passierte das in den letzten Monaten davor.
- 20262023 bis 2027
Die Austauschwelle
Nach spätestens zehn Jahren und sechs Monaten muss jeder Melder raus. Die Geräte aus der Nachrüstung sind jetzt fällig, oft ganze Liegenschaften auf einmal.
10 J. + 6 M.
Spätestens dann muss ein Rauchwarnmelder ersetzt werden, gerechnet ab Inbetriebnahme. So legt es die DIN 14676-1 fest, die Anwendungsnorm für Planung, Einbau, Betrieb und Instandhaltung.
Fälligkeit prüfenLeistungen
Was wir für Ihren Bestand übernehmen
Vom ersten Melder bis zum Tausch nach zehn Jahren: Montage, jährliche Prüfung, Austausch und Dokumentation bei einem Vertragspartner.

10-Jahres-Austausch
Die Nachrüstwelle von 2016 läuft ab. Wir tauschen ganze Liegenschaften in einem Durchgang.
Mehr zu 10-Jahres-Austausch
Montage
Wir planen jeden Melder nach Landesbauordnung, schrauben ihn fest und übergeben pro Wohnung ein Protokoll.
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Inspektion und Wartung
Jährliche Prüfung nach DIN 14676-1 für Ihren ganzen Bestand, mit Protokoll für jede Wohnung.
Mehr zu Inspektion und Wartung
Dokumentation und Mieter
Protokoll für jede Wohnung, Ankündigung an alle Mieter und ein Ansprechpartner für deren Fragen.
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Fälligkeits-Check
Wann sind Ihre Melder dran?
Wählen Sie, wann Ihr Bestand ausgestattet wurde und wie groß er ungefähr ist. Sie sehen sofort, wann der Tausch fällig ist und mit wie vielen Meldern Sie rechnen müssen.
Jetzt fällig
Tausch spätestens bis Mitte 2027.
- Wohnungen
- 100 bis 500
- Melder, ca.
- 300 bis 1.500
- Fällig ab
- Mitte 2026
Schätzung mit drei Meldern pro Wohnung. Die genaue Zahl legt unsere Fachkraft vor Ort fest.
So arbeiten wir
Vier Schritte, ein Ansprechpartner
Sie geben uns die Eckdaten, wir kümmern uns um den Rest. Ihre Verwaltung muss keine Termine koordinieren und keine Mieterfragen beantworten.
Bestandsaufnahme
Sie schicken uns Liegenschaften, Wohnungszahl und das Einbaujahr der Melder. Wir klären, was verbaut ist, wann es fällig wird und wo Melder fehlen.
Angebot und Planung
Sie bekommen ein Angebot, in dem jeder Leistungsbaustein mit seinem Preis steht, und einen Zeitplan, der Liegenschaft für Liegenschaft zeigt, wann wir wo sind.
Ankündigung und Einsatz
Wir melden uns dreimal bei den Mietern an, per Aushang oder Anschreiben, und arbeiten Wohnung für Wohnung ab. Wen wir trotzdem nicht antreffen, der steht im Protokoll.
Protokoll und jährliche Prüfung
Sie erhalten das Protokoll für jede Wohnung. Danach prüfen wir jedes Jahr und melden uns, bevor die nächste Fälligkeit ansteht.

Ruhrgebiet · Niederrhein · Rheinland
Für wen wir arbeiten
Gemacht für Bestände mit vielen Wohnungen
Syscon RES arbeitet für Auftraggeber, die Hunderte Melder auf einmal brauchen. Dafür sind unsere Abläufe gebaut: Planung nach Liegenschaft, Termine gebündelt, Nachweise pro Wohnung.
Wohnungsgenossenschaften
Viele Häuser, ein Vorstand, der Nachweise sehen will. Wir planen nach Liegenschaften und liefern Protokolle, die jeder Prüfung standhalten.
Hausverwaltungen und WEG
Sie verwalten für viele Eigentümer. Wir übernehmen Mieteranschreiben, Termine und Rückfragen, damit Ihr Team nicht zur Rauchmelder-Hotline wird.
Große private Bestandshalter
Ihr Portfolio verteilt sich auf mehrere Städte? Wir fassen die Fälligkeiten zusammen und tauschen dort zuerst, wo die Frist am nächsten liegt.

Unser Standort
Aus Oberhausen für Wohnungsbestände in NRW und ganz Deutschland
Syscon RES sitzt an der Essener Straße in Oberhausen, mitten im Ruhrgebiet. Von hier aus planen wir die Einsätze und fahren zu Ihren Liegenschaften. Ruhrgebiet, Niederrhein und Rheinland liegen direkt vor der Tür, Bestände in anderen Bundesländern betreuen wir ebenso.
- Essener Straße 2-24, 46047 Oberhausen
- Mo–Fr 8:00–17:00 Uhr
- Ihr Ansprechpartner: Tim Garz, Geschäftsführer
Fragen und Antworten
Häufige Fragen aus der Wohnungswirtschaft
Die Antworten geben einen Überblick über die Rechtslage in NRW und ersetzen keine Rechtsberatung.
Wer muss in NRW Rauchwarnmelder einbauen: Eigentümer oder Mieter?
Der Eigentümer. Nach § 47 Absatz 3 der Landesbauordnung NRW muss er jede Wohnung mit Rauchwarnmeldern ausstatten. Für Neubauten gilt das seit dem 1. April 2013, bestehende Wohnungen mussten bis zum 31. Dezember 2016 nachgerüstet sein. Das betrifft Mietwohnungen genauso wie selbst genutztes Eigentum und Einfamilienhäuser.
Wer ist in NRW für die Wartung der Rauchwarnmelder zuständig?
Laut Landesbauordnung die Bewohner, also in der Regel die Mieter, es sei denn, der Eigentümer übernimmt die Pflicht selbst. Die meisten Wohnungsunternehmen und Verwaltungen übernehmen sie, weil nur so jeder Melder geprüft und dokumentiert wird. Die Übernahme sollte mit den Mietern vereinbart und festgehalten sein.
In welchen Räumen sind Rauchwarnmelder in NRW Pflicht?
In Schlafräumen, Kinderzimmern und in jedem Raum, über den ein Rettungsweg führt. In den meisten Wohnungen ist das der Flur, den § 47 Absatz 3 der Landesbauordnung NRW ausdrücklich nennt. Küche und Bad bleiben frei, weil Dampf dort Fehlalarme auslösen könnte. Führt der Rettungsweg hindurch, etwa bei einer offenen Küche, werden auch sie ausgestattet.
Wie oft müssen Rauchwarnmelder geprüft werden?
Einmal im Jahr. Die DIN 14676-1 sieht einen Abstand von 12 Monaten vor, mit drei Monaten Spielraum. Geprüft wird, ob die Raucheintrittsöffnungen frei sind, ob der Melder beschädigt oder zugestellt ist und ob Batterie und Warnsignal funktionieren. Das Ergebnis gehört für jede Wohnung ins Protokoll.
Wann müssen Rauchwarnmelder ausgetauscht werden?
Spätestens zehn Jahre und sechs Monate nach der Inbetriebnahme, bei Defekt früher. So legt es die DIN 14676-1 fest. Wer in NRW bis Ende 2016 nachgerüstet hat, muss also bis Mitte 2027 tauschen. Syscon RES tauscht ganze Liegenschaften in einem Durchgang, damit alle Melder wieder dasselbe Einbaudatum haben.
Dürfen die Kosten für Rauchwarnmelder auf die Mieter umgelegt werden?
Teilweise. Die jährliche Wartung kann als sonstige Betriebskosten umgelegt werden, wenn der Mietvertrag das vorsieht. Die erste Ausstattung kann als Modernisierung angesetzt werden. Mietkosten für Rauchwarnmelder sind dagegen nicht umlagefähig, das hat der Bundesgerichtshof 2022 entschieden (VIII ZR 379/20).
Was tun, wenn ein Mieter den Zutritt zur Wohnung verweigert?
Der Mieter muss Einbau, Prüfung und Tausch dulden, wenn der Termin rechtzeitig angekündigt wurde. Verweigert er den Zutritt trotzdem, muss der Eigentümer sein Recht zivilrechtlich durchsetzen. Wir melden uns deshalb dreimal an und dokumentieren jeden Versuch, damit Sie einen Nachweis haben.
Dürfen vorhandene Rauchwarnmelder weiter genutzt werden?
Ja, solange sie funktionieren und nicht älter als zehn Jahre sind. Der Eigentümer sollte die Betriebsbereitschaft prüfen und dokumentieren lassen. Bei der Bestandsaufnahme erfassen wir für jede Wohnung Gerätetyp und Einbaujahr und sagen Ihnen, welche Melder bleiben können und welche fällig sind.
Welchen Rauchwarnmelder verbaut Syscon RES?
Den Ei650 von Ei Electronics. Er ist VdS- und Q-geprüft nach EN 14604, hat eine fest eingebaute Lithiumbatterie für mindestens zehn Jahre und blinkt im Betrieb nicht, stört also auch im Schlafzimmer nicht. Test und Stummschaltung laufen über einen großen Knopf, den man vom Boden aus erreicht.
Für welche Bestände und in welchem Gebiet arbeitet Syscon RES?
Für Wohnungsgenossenschaften, Hausverwaltungen und Eigentümer mit großen Wohnungsbeständen. Wir arbeiten in Nordrhein-Westfalen und deutschlandweit. Vom Sitz in Oberhausen aus sind wir vor allem im Ruhrgebiet, am Niederrhein und im Rheinland unterwegs, Bestände in anderen Bundesländern betreuen wir ebenso. Dort gilt die jeweilige Landesbauordnung.
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Schicken Sie uns die Eckdaten Ihres Bestands
Wie viele Wohnungen, welche Orte, wann wurde ausgestattet? Mehr brauchen wir für den ersten Schritt nicht. Im Angebot steht jeder Leistungsbaustein mit seinem Preis.
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- E-Mailinfo@syscon-res.de
- ErreichbarMo–Fr 8:00–17:00 Uhr
- AdresseEssener Straße 2-24, 46047 Oberhausen
Tim Garz
Geschäftsführer, Ihr Ansprechpartner für Angebote