Inspektion und Wartung

Rauchwarnmelder-Wartung nach DIN 14676

Rauchwarnmelder müssen nach DIN 14676-1 regelmäßig geprüft werden, in der Regel einmal im Jahr. Syscon RES übernimmt die Inspektion für ganze Wohnungsbestände: Wir kündigen die Termine an, prüfen jeden Melder vor Ort, beheben Mängel direkt und protokollieren das Ergebnis für jede Wohnung.

Techniker prüft einen Rauchwarnmelder an der Decke mit einer Prüfstange und Prüfgas

Was wird bei der Inspektion geprüft?

Wir prüfen, ob die Raucheintrittsöffnungen frei sind, ob der Melder beschädigt oder zugestellt ist, ob die Batterie noch genug Kapazität hat und ob das Warnsignal auslöst. Außerdem schauen wir, ob sich die Nutzung der Räume geändert hat, zum Beispiel ein neues Kinderzimmer, das jetzt einen Melder braucht.

Wer ist in NRW für die Wartung verantwortlich?

Nach § 47 BauO NRW sorgen die Bewohner für die Betriebsbereitschaft, es sei denn, der Eigentümer übernimmt diese Pflicht selbst. Die meisten Wohnungsunternehmen übernehmen sie, weil sie so Haftung und Nachweise in der eigenen Hand behalten. Die Umsetzung erledigen wir für Sie.

Was passiert, wenn bei der Prüfung ein Melder defekt ist?

Wir tauschen ihn sofort. Unsere Techniker haben Ersatzgeräte dabei. Der neue Melder wird montiert, getestet und mit Seriennummer im Protokoll vermerkt. So bleibt keine Wohnung bis zu einem zweiten Termin ohne funktionierenden Rauchwarnmelder, und Ihre Dokumentation ist am selben Tag wieder vollständig.

Was passiert, wenn Mieter nicht zu Hause sind?

Wir melden uns bei jedem Mieter dreimal an. Wen wir trotzdem nicht antreffen, den halten wir mit allen drei Versuchen im Protokoll fest und melden Ihnen die betroffenen Wohnungen. So können Sie jederzeit belegen, dass Sie Ihrer Pflicht nachgekommen sind.

Fragen und Antworten

Fragen zu Inspektion und Wartung

Die Antworten geben einen Überblick über die Rechtslage in NRW und ersetzen keine Rechtsberatung.

Wie oft müssen Rauchwarnmelder geprüft werden?

Die DIN 14676-1 sieht eine Inspektion im Abstand von 12 Monaten vor, mit einem Spielraum von drei Monaten. Wir planen die Termine so, dass Ihr Bestand jedes Jahr zur gleichen Zeit dran ist.

Müssen die Mieter bei der Prüfung zu Hause sein?

Ja, wir brauchen Zutritt zu allen Räumen, in denen ein Melder hängt. Deshalb melden wir uns dreimal an, bevor eine Wohnung als nicht erreicht ins Protokoll kommt.

Wer ist in NRW für die Wartung der Rauchwarnmelder zuständig?

Laut Landesbauordnung die Bewohner, also in der Regel die Mieter, es sei denn, der Eigentümer übernimmt die Pflicht selbst. Die meisten Wohnungsunternehmen und Verwaltungen übernehmen sie, weil nur so jeder Melder geprüft und dokumentiert wird. Die Übernahme sollte mit den Mietern vereinbart und festgehalten sein.

Wann müssen Rauchwarnmelder ausgetauscht werden?

Spätestens zehn Jahre und sechs Monate nach der Inbetriebnahme, bei Defekt früher. So legt es die DIN 14676-1 fest. Wer in NRW bis Ende 2016 nachgerüstet hat, muss also bis Mitte 2027 tauschen. Syscon RES tauscht ganze Liegenschaften in einem Durchgang, damit alle Melder wieder dasselbe Einbaudatum haben.

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Wie viele Wohnungen, welche Orte, wann wurde ausgestattet? Mehr brauchen wir für den ersten Schritt nicht. Im Angebot steht jeder Leistungsbaustein mit seinem Preis.

Tim Garz

Geschäftsführer, Ihr Ansprechpartner für Angebote

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