Wo müssen Rauchwarnmelder in NRW hängen?
In jedem Schlafraum, in jedem Kinderzimmer und in jedem Raum, über den ein Rettungsweg führt. In den meisten Wohnungen ist das der Flur, den § 47 Absatz 3 der Landesbauordnung NRW ausdrücklich nennt. Küche und Bad bleiben frei, weil Dampf dort Fehlalarme auslösen könnte. Führt der Rettungsweg aber durch Küche oder Bad, werden auch sie ausgestattet. Zusätzlich empfehlen wir einen Melder im Wohnzimmer.



